Schutz bieten. Spielräume nutzen.
Rechtliche Kompetenz in sensiblen Bereichen
Das Datenschutzrecht zählt zu den am meisten unterschätzten Rechtsgebieten. Von vielen Unternehmen wird es als lästig empfunden und oft nur unzureichend beachtet. Doch gerade im Datenschutzrecht liegen die Herausforderungen des digitalen Zeitalters.
Öffentliche Diskussionen um soziale Netzwerke oder Analysetools von Suchmaschinen haben in den letzten Jahren eindrucksvoll unter Beweis gestellt, wie sensibel die öffentliche Meinung im Bereich des Datenschutzrechts reagiert, wobei in vielen Fällen ein deutlicher Widerspruch zur digitalen Realität besteht - insbesondere dort, wo Nutzer freiwillig personenebezogene Details der Öffentlichkeit preisgeben.
An dieser Schnittstelle setzt eine strategische Beratung im Datenschutzrecht an. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen die Geschäftsabläufe in Ihrem Unternehmen und zeigen sowohl Risiken als auch Potentiale einer effektiven Datenschutzstrategie auf. Dabei wissen wir präzise zwischen den rechtlichen Risiken und den vom Gesetzgeber geschaffenen Freiheiten zu unterscheiden und können so helfen, ungenutzte Ressourcen freizulegen.
Eng verzahnt ist die datenschutzrechtliche Beratung an dieser Stelle mit Fragen des Wettbewerbsrechts, insbesondere im Bereich des Direktmarketings. In allen Bereichen stehen Ihnen unsere kompetenten Berater jederzeit zur Verfügung. Dies gilt natürlich auch für die behördliche oder gerichtliche Auseinandersetzung mit Mitbewerbern oder den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz.
Aktuelle Nachrichten
Newsletter - Bitte nicht mit gekauften Adressen!
Wer E-Mail-Werbung betreiben möchte, aber keine Zeit dafür hat, die Abonenntenzahlen des Newsletters nur langsam in die Höhe zu treiben, wird oftmals daran denken, E-Mail-Adressen und Opt-Ins einzukaufen. Warum das eine schlechte Idee ist, erläuterte jüngst noch einmal der Bundesgerichtshof.Google AdWords - Vorsicht vor Dynamic Keyword Insertion!
Die Rechtsprechung zum Thema Markenverletzung durch Google AdWords ist ziemlich unüberschaubar geworden. Das OLG Schleswig urteilt nun noch einmal zu diesem Komplex. Diesmal geht es um die automatische Ersetzung von Platzhaltern durch die Suchbegriffe des Nutzers. Im Ergebnis eine böse Haftungsfalle!E-Commerce: Dauerbrenner Markenverwendung
Wer im Internet handelt, muss sich mit Markenrechten auseinandersetzen. Wo die Gefahren bei der Verwendung fremder Marken liegen, zeigen wir in unserem Beitrag: