Neue Absatzwege. Neue Regeln.
Rechtsberatung für den Onlinehandel
Die neuen Absatzmöglichkeiten im Internet bieten für viele Unternehmen ungeahnte Möglichkeiten. Gleichzeitig stellt sie der rechtliche Rahmen auch vor große Herausforderungen. Denn sowohl der deutsche als auch der europäische Gesetzgeber haben des Bereich des Online-Handels stark reglementiert.
Wir stehen Ihnen in allen Fragestellungen rund um den E-Commerce beratend zur Seite. Das Spektrum unserer Leistungen reicht von der Betreuung von Online-Shops - etwa in Bezug auf Allgemeine Geschäftsbedingungen und die Einhaltung der Verbraucherschutzvorschriften - bis hin zur Beratung bei der Gestaltung von Handelsplattformen und E-Procurement Systemen.
Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Onlinehandels können wir hier zu allen Fragestellungen rund um den E-Commerce zur Seite stehen. Wir gestalten Ihre AGB oder sonstige Rahmenverträge genau so professionell und effizient wie gesetzlich vorgeschriebene Hinweise und Belehrungen.
Im Bereich des Vertriebsrechts prüfen wir Ihre Produkte auf Verkehrsfähigkeit und deren werbliche Darstellung auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit. Regelmäßig befasst sind wir mit Fragen des Produktsicherheitsgesetzes und des Produkthaftungsgesetzes.
Wir sind allerdings nicht nur beratend tätig, sondern verteidigen Ihre Interessen natürlich auch vor Gericht. Klassische Tätigkeitsgebiete der Kanzlei sind hier nicht nur das Abwehren von Abmahnungen, sondern auch die Durchsetzung eigener Unterlassungsansprüche gegen Mitbewerber.
Aktuelle Nachrichten
Newsletter - Bitte nicht mit gekauften Adressen!
Wer E-Mail-Werbung betreiben möchte, aber keine Zeit dafür hat, die Abonenntenzahlen des Newsletters nur langsam in die Höhe zu treiben, wird oftmals daran denken, E-Mail-Adressen und Opt-Ins einzukaufen. Warum das eine schlechte Idee ist, erläuterte jüngst noch einmal der Bundesgerichtshof.Google AdWords - Vorsicht vor Dynamic Keyword Insertion!
Die Rechtsprechung zum Thema Markenverletzung durch Google AdWords ist ziemlich unüberschaubar geworden. Das OLG Schleswig urteilt nun noch einmal zu diesem Komplex. Diesmal geht es um die automatische Ersetzung von Platzhaltern durch die Suchbegriffe des Nutzers. Im Ergebnis eine böse Haftungsfalle!E-Commerce: Dauerbrenner Markenverwendung
Wer im Internet handelt, muss sich mit Markenrechten auseinandersetzen. Wo die Gefahren bei der Verwendung fremder Marken liegen, zeigen wir in unserem Beitrag: