Wir beschützen Ihre Marken!
Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz und IT-Recht verfügen wir über die notwendige Expertise, um Ihre Markenrechte zu verteidigen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt in Amtsverfahren aller Art, sei es Widerspruchsverfahren oder Löschungsverfahren.
Ferner vertreten wir unsere Mandanten in Kennzeichenstreitsachen aller Art in der gesamten Bundesrepublik sowohl in aktiven Verfahren und in passiven Verfahren. Wir beraten Sie bei der Frage, ob eine Abmahnung auszusprechen ist. Oftmals führt diese bereits zum Erfolg und zur Einstellung einer Verletzungshandlung. Sollte dies nicht der Fall sein, vertreten wir Sie selbstverständlich auch in gerichtlichen Auseinandersetzungen. Im Markenrecht spielen insbesondere einstweilige Verfügungsverfahren eine besondere Rolle, da bei Markenverletzungen in der Regel Eile geboten ist, um Kennzeichenrechtsverletzungen effektiv unterbinden zu können. Wir kennen die Gepflogenheiten der führenden Gerichte für Markensachen, da wir über entsprechende Erfahrung vor den jeweiligen Spezialkammern verfügen.
Wir kennen beide Seiten der Medaille! Selbstverständlich vertreten wir Sie auch, wenn ein Konkurrent Sie angreift, sei es im Wege eines Amtswiderspruchs, einer Abmahnung oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Unser Ansatz ist es, Ihre wirtschaftlichen Ziele im Auge zu behalten und für Sie die beste Handlungsoption zu erarbeiten. Diese kann in einer Gegenabmahnung, der Hinterlegung einer Schutzschrift der Erhebung einer negativen Feststellungsklage aber auch in der Verhandlung einer gütlichen Einigung im Wege einer Koexistenzvereinbarung bestehen.
Wir machen Kosten für Sie transparent, da wir zu erwartende Kosten mit Ihnen bei Mandatierung ebenso besprechen, wie einen Kostenrahmen. Finden Sie heraus, ob wir auch der richtige Partner für Sie sind!
Aktuelle Nachrichten
Newsletter - Bitte nicht mit gekauften Adressen!
Wer E-Mail-Werbung betreiben möchte, aber keine Zeit dafür hat, die Abonenntenzahlen des Newsletters nur langsam in die Höhe zu treiben, wird oftmals daran denken, E-Mail-Adressen und Opt-Ins einzukaufen. Warum das eine schlechte Idee ist, erläuterte jüngst noch einmal der Bundesgerichtshof.Google AdWords - Vorsicht vor Dynamic Keyword Insertion!
Die Rechtsprechung zum Thema Markenverletzung durch Google AdWords ist ziemlich unüberschaubar geworden. Das OLG Schleswig urteilt nun noch einmal zu diesem Komplex. Diesmal geht es um die automatische Ersetzung von Platzhaltern durch die Suchbegriffe des Nutzers. Im Ergebnis eine böse Haftungsfalle!E-Commerce: Dauerbrenner Markenverwendung
Wer im Internet handelt, muss sich mit Markenrechten auseinandersetzen. Wo die Gefahren bei der Verwendung fremder Marken liegen, zeigen wir in unserem Beitrag: